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Berechnung: monatl. Bruttovergütung (Gehalt-/Stundenlohnempfänger) mit Kürzung/Anstieg bei Veränderung

CALC ist die Tabellenkalkulation, die Sie immer wollten.
echo
Beiträge: 248
Registriert: Do 27. Jan 2022, 09:53

Re: Berechnung: monatl. Bruttovergütung (Gehalt-/Stundenlohnempfänger) mit Kürzung/Anstieg bei Veränderung

Beitrag von echo » Do 10. Nov 2022, 00:19

Off Topic
Hallo zusammen, mag sein das ich mich irre aber
ich hege Zweifel daran, das die Verwendung der Kalendertage des Monats bei der Berechnung des täglichen Entgeltes der richtige Ansatz ist.
Ein Lohnempfänger erwirtschaftet nur Arbeitsstunden wenn tatsächlich gearbeitet wird. (mal ausgenommen Feiertage)
Der Lohnempfänger kommt daher nie auf 30/31 Arbeitstage.

Angenommen der Monat hätte 22 Arbeitstage, und es würden auch tatsächlich 22 Tage gearbeitet (Vollzeit)
so würde es bei der aktuellen Berechnung trotzdem zu einer Kürzung vom Entgelt kommen.
Daher vermute ich mal, das hier die Verwendung der Nettoarbeitstage die bessere (richtige) Wahl ist.

Gruß Holger

Rafter
Beiträge: 39
Registriert: Do 12. Nov 2020, 23:22

Re: Berechnung: monatl. Bruttovergütung (Gehalt-/Stundenlohnempfänger) mit Kürzung/Anstieg bei Veränderung

Beitrag von Rafter » So 13. Nov 2022, 21:16

Hallo Holger,
bei der Berechnung des Lohns eines Lohnempfänger mit fester Arbeitszeit, werden die tatsächlich erbrachten Stunden (Hilfstabelle CA2-CX32) mit dem Stundenlohn multipliziert (inkl. der fiktiven Arbeitszeit an Feiertagen, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen). Arbeitsstunden an Feiertagen (wenn sie auf einen regulären Arbeitstag fallen), werden in der Hilfstabelle als "normale" Arbeitstage mit entsprechender Arbeitszeit gewertet. Bei Kürzung des Lohn in Teilzahlungszeiträumen müssen also die geleisteten Stunden im jeweiligen Teilzahlungszeitraum mit dem entsprechenden Stundenlohn in dem Zeitraum multipliziert werden.

Bei Gehaltsempfängern erfolgt die Kürzung je nach Berechnungsmethode:
- arbeitstägliche Methode (Gehalt : Arbeitstage des Monats x tatsächlich gearbeitete Arbeitstage)
- kalendertägliche Methode (Gehalt : Kalendertage des Monats x (Kalendertage d. Monats - Kalendertage der unbezahlten Fehlzeit)
- dreißigstel Methode (Gehalt : 30 x (30 - Kalendertage der unbezahlten Fehlzeit)
Üblicherweise wird Kalendertäglich gekürzt.

Bei der Verwendung eines Arbeitszeitmodells (Eingabe der Arbeitsstunden für jeden Tag in der Woche, M4-M10) und bei Veränderung der Arbeitszeit (N4-N10), kann nicht mit der allgemeinen Formel "Nettoarbeitstage" gerechnet werden.

Viele Grüße
Rafter


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